Emissionen und Verbrennungsbedingungen des DHE
Der Betrieb eines Altholzkraftwerkes unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. So setzt die 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes (17. BImSchV) Grenzwerte für die Freisetzung von Schadstoffen in den Abgasen (Emissionen) fest. Auch die Überwachung der Emissionen durch kontinuierliche Messeinrichtungen und durch Einzelmessungen ist in dieser Verordnung geregelt. Ihr Paragraph 23 schreibt vor, dass alle Betreiber von Altholzkraftwerken verpflichtet sind, die Beurteilung der Messungen jedes Jahr zu veröffentlichen. Die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörde hat diese Daten vorher zur Zustimmung erhalten.

