Beschriftete Tore für die Anlieferung von Altholz

Emissionen und Verbrennungsbe-
dingungen des DHE

Der Betrieb eines Altholzkraftwerkes unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. So setzt die 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes (17. BImSchV) Grenzwerte für die Freisetzung von Schadstoffen in den Abgasen (Emissionen) fest. Auch die Überwachung der Emissionen durch kontinuierliche Messeinrichtungen und durch Einzelmessungen ist in dieser Verordnung geregelt. Ihr Paragraph 23 schreibt vor, dass alle Betreiber von Altholzkraftwerken verpflichtet sind, die Beurteilung der Messungen jedes Jahr zu veröffentlichen. Die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörde hat diese Daten vorher zur Zustimmung erhalten.

Kennzahlen DHE

Altholz der Kategorien A1 bis A3, rund 187.000 Tonnen pro Jahr.

Bei einer thermischen Leistung von 20 bis 65 MW werden ca. 380 GWh Wärme pro Jahr erzeugt.

Bei einer elektrischen Leistung von 13,5 bis 20,8 MW werden pro Jahr rund 100 GWh.

Rund 7.500 Stunden im Jahr.

Brennstoffbunker & Annahmebereich ca.12.500 m³. Das entspricht ca. 3.125 Tonnen Altholz. Der Vorrat reicht für ca. 5 Tage im Volllastbetrieb.

Rostfeuerung, Dampferzeuger mit Economiser, Reingas-Economiser, Dampfturbinen, Fernwärmeauskopplung, Wasseraufbereitung für Fernwärme und Kessel.

Adsorptionsreaktor, Gewebefilter, SCR-Katalysator. Rauchgasmenge ca. 98.000 m³/h N. tr. (11 Vol.-% Bezugs-O2) je Linie.

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